Kosten & Übernahme

Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten

Als psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung bin ich berechtigt, die Psychotherapie bei entsprechender Indikation und Durchführung als eine Regelleistung abzurechnen. 

Psychotherapie bei Privatversicherten und Beihilfe

Je nach Ihren individuellen vertraglichen Bestimmungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung werden die Kosten für eine Verhaltenstherapie i. d. R. übernommen. Ich empfehle Ihnen dennoch, sich vor Aufnahme der Therapie bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme zu erkundigen. Beihilfeberechtigte haben ebenfalls Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten. Die Gebühren richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

 Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine therapeutische Behandlung und damit die verbundenen Kosten selbst zu übernehmen.


Sie haben Fragen zur Kostenübernahme oder der Selbstübernahme von Kosten?

Sprechen Sie mich an, ich stehe Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite!